Überbrückungshilfe IV steht in den Startlöchern

Die Bedingungen entsprechen weitgehend denjenigen der Überbrückungshilfe III Plus. Der Förderzeitraum läuft von Januar bis März 2022.  Besonders von der Pandemie betroffene Unternehmen wie die Reisebranche oder die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft können zusätzliche Förderungen beantragen. Wirtschaftsministerin Dr. Nicola Hoffmeister-Krause begrüßte vor allem, dass auch die Kosten für die 2G-Überwachung im Rahmen der Überbrückungshilfe gefördert werden und Unternehmen nicht auf diesen teils erheblichen finanziellen Belastungen sitzen blieben. 

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Quelle: Wirtschaft digital Baden-Württemberg
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