Die Bedingungen entsprechen weitgehend denjenigen der Überbrückungshilfe III Plus. Der Förderzeitraum läuft von Januar bis März 2022. Besonders von der Pandemie betroffene Unternehmen wie die Reisebranche oder die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft können zusätzliche Förderungen beantragen. Wirtschaftsministerin Dr. Nicola Hoffmeister-Krause begrüßte vor allem, dass auch die Kosten für die 2G-Überwachung im Rahmen der Überbrückungshilfe gefördert werden und Unternehmen nicht auf diesen teils erheblichen finanziellen Belastungen sitzen blieben.
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Quelle: Wirtschaft digital Baden-Württemberg
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