Die Verlängerung der Hilfsprogramme gilt bis Ende Juni 2022 und schließt auch die weitere Umsetzung der Bundesprogramme Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe 2022 im zweiten Quartal 2022 mit ein.
Trotz kürzlich gelockerter Maßnahmen haben viele Betriebe mit Umsatzeinbrüchen zu kämpfen und müssen weiterhin Hilfsprogramme oder finanzielle Förderung in Anspruch nehmen. Dabei will die Landesregierung Baden-Württemberg sie mit dem breiten, nun beschlossenen Angebot unterstützen.
Quelle: Wirtschaft digital Baden-Württemberg
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