Die neue Förderrichtlinie trat am 1. Januar 2022 in Kraft und ersetzt die bisherige Fassung, die am 31. Dezember 2021 ausgelaufen ist. Sie gilt bis zum 31. Dezember 2024. Insgesamt stellt das BMWK hierfür Fördermittel in Höhe von 72 Millionen Euro für die Jahre 2022 bis 2024 zur Verfügung. Die Antragstellung kann ab dem 1. Januar 2022 erfolgen. Sobald der Bundeshaushalt für 2022 verabschiedet ist, können die Anträge bewilligt werden. Die Richtlinie wird auch im kommenden Jahr durch den bisherigen Projektträger EURONORM GmbH umgesetzt.
Weitere Informationen zur Förderrichtlinie finden Sie hier.
Quelle: Wirtschaft digital Baden-Württemberg
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