„Wir müssen verhindern, dass durch zu große regulatorische Anforderungen kleine und mittelständische Unternehmen von Innovationen abgehalten und innovative Gründer abgeschreckt werden. Deshalb setze ich mich mit dem Antrag für nachvollziehbare rechtliche Vorgaben ein, sonst droht eine Abwanderung ins Ausland“, sagte Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut im Vorfeld der heutigen Abstimmung im Bundesrat.
Konkret wurde im Antrag gefordert, dass sich die Regulierung gezielt auf jene Anwendungen konzentriert, in denen der Einsatz von KI tatsächlich gravierende Auswirkungen auf die Sicherheit und Gesundheit von Menschen oder auf die Grundrechte haben kann. „Es ist wichtig, dass es für Unternehmen transparent und eindeutig ist, welcher Regulierungsstufe und welchen konkreten Anforderungen eine bestimmte Anwendung unterworfen ist, damit die Firmen größtmögliche Rechtssicherheit haben“, so Hoffmeister-Kraut weiter. „Außerdem möchten wir zusätzliche Vereinfachungen und Unterstützungsangebote speziell für kleine und mittlere Unternehmen schaffen.“ Zudem soll die neue KI-Verordnung nahtlos mit bereits bestehenden Sicherheits- und Qualitätsvorgaben etwa für Medizinprodukte verzahnt werden, damit Doppelregulierung und widersprüchliche Vorgaben vermieden werden.
„Wir können es uns nicht leisten, die enormen Innovations- und Wertschöpfungspotenziale der KI ungenutzt zu lassen. Europa muss ein weltweit führender Standort für die Entwicklung von KI-Lösungen sein. Mit der Annahme des Gesetzesentwurfs durch den Bundesrat kommen wir diesem Ziel ein großes Stück näher“, so die Ministerin.
Hintergrundinformation
Bereits heute gibt es in Europa eine jährliche Investitionslücke bei kleinen und mittleren KI-Unternehmen sowie KI-Startups von 4 bis 8 Milliarden Euro im Vergleich zu den USA und China. Bei der Anzahl von KI-Startups und -KMU liegen die USA mit rund 2.500 Unternehmen weit vor China und der EU mit jeweils rund 1.000 Unternehmen sowie Großbritannien mit fast 400 Unternehmen.
Baden-Württemberg treibt die Entwicklung, Anwendung und Kommerzialisierung von KI-Innovationen „made in Baden-Württemberg“ entschlossen und mit einer Vielzahl von Maßnahmen voran – von international sichtbaren Leuchtturmprojekten wie dem zukünftigen KI-Innovationspark Baden-Württemberg in Heilbronn bis hin zu niedrigschwelligen Unterstützungsangeboten für kleine und mittlere Unternehmen in der Fläche des Landes.
Der Antrag des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg zum Gesetzesentwurf wurde heute vom Bundesrat angenommen und wird nun im Rahmen der Stellungnahme des Bundesrates der Bundesregierung zugeleitet.
Quelle: Wirtschaftsministerium BW
Quelle: Wirtschaft digital Baden-Württemberg
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